Geschäftsbedingungen Lutz Pumpen GmbH (AGB)

Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen

- Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen im E-Commerce

Stand Juni 2017 

1. Allgemeines

(1.1) (Geltungsbereich) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind nur zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern bestimmt.

(1.2) (Kollidierende Bedingungen, Schriftform, Nebenabreden) Für den Vertrag gelten diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Auf Nebenabreden vor und bei Vertragsschluss kann sich der Kunde nur bei unverzüglicher Bestätigung in Textform berufen.

(1.3) (Montagebedingungen) Für die vereinbarte Montage und / oder Inbetriebnahme von Vertragsprodukten, für die vereinbarte Wartung (Instandhaltung) von Vertragsprodukten und / oder für vereinbarte Serviceeinsätze (z.B. Instandsetzung von Vertragsprodukten) außerhalb unseres Werkes (nachfolgend insgesamt auch „Montagen“ genannt) gelten zusätzlich zu diesen AGB unsere "Montagebedingungen“.

(1.4) (Änderungsvorbehalt, Datenerfassung) Unsere Angebote sind freibleibend; technische Verbesserungen unserer Erzeugnisse bleiben vorbehalten. Wir können die für die Vertragsabwicklung wichtigen Daten auf EDV speichern.

(1.5) (Aufrechnung, Zurückbehaltung) Der Kunde darf nur aufrechnen mit Forderungen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind oder die Einrede des nichterfüllten Vertrags (§320 BGB) begründen.

(1.6) (Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl) Erfüllungsort ist unser Werk in Wertheim, bei vereinbarten Montagen der Montageort. Für unsere Geschäfte mit Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für unseren Sitz zuständige Gericht in Wertheim/Mosbach. Wir sind jedoch auch berechtigt, das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen. Anwendbar ist das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Gefahr, Versandkosten

(2.1) Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Lieferware unser Werk verlässt, auch wenn wir Versand, Ausfuhr oder Aufstellung übernehmen.

(2.2) Der Kunde trägt Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie den Zoll.

3. Lieferfristen, Verzug, Verspätungsschäden

(3.1) Lieferfristen verstehen sich ab Werk. Sie beginnen erst nach Klärung der bei Vertragsschluss noch offenen technischen Fragen, nach Eingang vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen wie Zeichnungen und Genehmigungen und/oder nach zu leistenden Anzahlungen sowie Produktionsfreigaben zu laufen.

(3.2) Höhere Gewalt, sowie nicht von uns zu vertretende Streiks oder Aussperrungen, verlängern die Lieferfristen um die hierdurch verursachte Verzögerungszeit. Das gilt ebenso im Fall

a) von durch uns nicht verschuldeten Versorgungsmängeln und/oder

b) der nicht rechtzeitigen und richtigen Belieferung mit Vorprodukten und/oder

c) von Lieferbehinderungen (Lieferverzögerungen oder -verbote), die durch nationale oder internationale (Export-) Vorschriften, infolge von Embargos oder sonstigen Sanktionen insbesondere der EG und der USA, behördliche Genehmigungspflichten oder Anordnungen bedingt sind (z.B. Exportbeschränkungen aufgrund des Außenwirtschaftsrechts) und/oder

d) von vom Kunden geforderter zusätzlicher oder geänderter Leistungen.

Wir werden den Kunden unverzüglich über Lieferhindernisse informieren.

(3.3) Unser Lieferverzug setzt in jedem Fall eine Mahnung des Kunden mit angemessener Nachfrist voraus.

(3.4) Bei Verzugsschäden begrenzen wir unsere Haftung für Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes unserer Lieferung/Leistung. Die Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und/oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3.5) Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten analog für Montagefristen. Eine Montagefrist beginnt erst, wenn der Kunde seine Vorbereitungs- und Beistellpflichten (gem. "Montagebedingungen“) erfüllt hat.

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistung

(4.1) Unsere Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und gelten ab Werk. Liegen zwischen Abschluss und Lieferung mehr als 4 Monate, so können wir gem. § 315 BGB im Rahmen billigen Ermessens einen angemessenen Preisaufschlag verlangen, der unserer Kosten­steigerung bis zur Lieferung entspricht.

(4.2) Rechnungen sind - vorbehaltlich schriftlicher Sondervereinbarung - ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Wechsel und Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber und auf Kosten des Kunden an.

(4.3) Bei Zahlungsverzug und/oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden können wir jede Einzellieferung von ihrer Vorausbezahlung oder einer Sicherheitsleistung in Höhe ihres Rechnungsbetrages abhängig machen.

5. Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung

(5.1) Die Lieferware bleibt bis zu ihrer vollständigen uneingeschränkten Bezahlung unser Eigentum. Haben wir noch weitere Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, so bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Bezahlung bestehen.

(5.2) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsgang weiterveräußern und nur unter der Bedingung, dass das Eigentum auf seinen Abnehmer erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Kunde darf Vorbehaltsware nicht mit anderen Sachen verbinden, an denen Rechte Dritter bestehen.

(5.3) Wird Vorbehaltsware durch Verbindung mit beweglichen Gegenständen Bestandteil einer neuen beweglichen Sache, so werden wir an dieser unmittelbar quotenmäßig Miteigentümer, auch wenn sie als Hauptsache anzusehen ist. Unsere Miteigentumsquote richtet sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache im Zeitpunkt der Verbindung.

(5.4) Der Kunde tritt uns die Ansprüche gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte aus der Veräußerung von Vorbehaltsware (Ziff. 5.2) und/oder neugebildeten Sachen (Ziff. 5.3) in Höhe unserer Rechnung für die Vorbehaltsware bereits im Voraus zur Sicherung ab. Solange der Kunde nicht mit der Bezahlung der Vorbehaltsware in Verzug gerät, kann er die abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang einziehen. Den Erlös darf er jedoch nur zur Bezahlung der Vorbehaltsware an uns verwenden. 

(5.5) Auf Verlangen des Kunden geben wir Sicherheiten nach unserer Wahl frei, der Wert der Sicherheiten den Wert der zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

(5.6) Bei schuldhaftem Verstoß des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, er wird ausdrücklich erklärt.

(5.7) Zur Feststellung unserer Rechte können wir die Betriebs- und Lagerräume des Kunden betreten. Sämtliche die Vorbehaltsware betreffenden Unterlagen/Bücher des Kunden können wir durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person einsehen lassen.

6. Sachmängelhaftung

(6.1) Wir haften dafür, dass unsere Lieferware bei Gefahrübergang mangelfrei ist. Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder unwesentliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit sind jedoch unbeachtlich. Die geschuldete Beschaffenheit, Haltbarkeit und Verwendung unserer Lieferware richtet sich ausschließlich nach der schriftlich vereinbarten Spezifikation, Produktbeschreibung und/oder Bedienungsanleitung. Darüber hinaus gehende Angaben insbesondere in Vorgesprächen, Werbung und/oder in Bezug genommenen industriellen Normen werden nur durch ausdrückliche schriftliche Einbeziehung Vertragsbestandteil.

(6.2) Wenn der Kunde die Lieferware für andere Zwecke als die vereinbarten verwenden will, hat er die Eignung dazu und/oder die Zulässigkeit auf eigene Verantwortung selbst sorgfältig zu prüfen. Für eine von uns nicht ausdrücklich und schriftlich bestätigte Verwendbarkeit schließen wir die Haftung aus.

(6.3) Der Kunde hat die Lieferware nach Erhalt unverzüglich - auch auf Produktsicherheit - sorgfältig zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Transportschäden hat der Kunde sofort beim Überbringer zu anzumelden. Bei Nichtbeachtung der Prüf- und Rügepflicht sind Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen.

(6.4) Unsere Mängelhaftung ist grundsätzlich auf Nacherfüllung beschränkt. Nacherfüllung ist nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Ware. Bei Ablehnung, Unmöglichkeit oder Scheitern der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, zu mindern oder - sofern es sich nicht um eine Bauleistung handelt - nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

(6.5) Erhöhte Aufwendungen für die Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die Lieferware nach der Lieferung an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort verbracht worden ist, trägt der Kunde.

(6.6) Wir haften nicht für Folgen unsachgemäßer Behandlung, Verwendung, Wartung und Bedienung der Lieferware durch den Kunden oder seine Gehilfen sowie normaler Abnutzung. Dies gilt besonders auch hinsichtlich von Folgen thermischer, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse, sowie Verstößen gegen unsere Bedienungsanleitungen. Das Gleiche gilt, wenn die Mängel auf nicht von uns bestätigte Eingriffe oder Anordnungen des Kunden zurückzuführen sind.

(6.7) Setzt der Kunde die Lieferware mit umweltschädlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst wie gesundheitsschädlichen oder gefährlichen Stoffen ein, muss er uns vor der Rücksendung über diese Stoffe aufklären. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, die Lieferware zu reinigen. Ggf. erforderliche Kosten für die Dekontamination und Entsorgung der Stoffe können wir dem Kunden in Rechnung stellen. 

(6.8) Unsere Haftung sowie die persönliche Haftung unserer Organe, Mitarbeiter und/oder Beauftragten für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen außer im Fall von Ansprüchen aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, aus dem Produkthaftungsgesetz sowie aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,. Im Übrigen ist unsere Haftung für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den von uns bei Vertragsschluss voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6.9) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt sowie im Fall von Ansprüchen aus der Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(6.10) Im Fall einer grob fahrlässigen unberechtigten Mängelrüge können wir vom Kunden angemessenen Ersatz unserer hierdurch bedingten Untersuchungs- und/oder Nacherfüllungskostenverlangen.

7. Rechtsmängel, Freistellung

(7.1) Wir haften nur dafür, dass der Kunde unsere Lieferware ohne Verstoß gegen Schutzrechte Dritter auf dem Gebiet der BRD und der EG erwerben und benutzen kann.

(7.2) Rechtsmängelansprüche des Kunden gegen uns sind ausgeschlossen bei Verstößen gegen Schutzrechte Dritter aufgrund von Waren, die wir nach Vorgabe von Konstruktionen, Designs, Mustern und Formen durch den Kunden liefern, Exporten unserer Lieferwaren durch den Kunden in Drittländer sowie mit uns nicht vereinbarter Benutzungsarten der Lieferware.

(7.3) Haben wir für einen Rechtsmangel einzutreten, werden wir nach unserer Wahl entweder für die betroffenen Bauelemente eine Lizenz erwirken oder sie durch schutzrechtsfreie Elemente ersetzen. Sollte dies aus rechtlichen oder technischen Gründen unmöglich oder aus vernünftigen wirtschaftlichen Gründen unzumutbar sein, nehmen wir die betroffenen Bauelemente, Geräte oder Geräteteile gegen Erstattung des Kaufpreises zurück.

(7.4) Die Verjährung von Mängelansprüchen des Kunden wegen Rechtsmängeln richtet sich nach Ziff. 6.9.

(7.5) Der Kunde darf unsere Lieferwaren nicht verändern, nicht mit anderen Gegenständen verbinden oder kombinieren oder nicht sonst wie verwenden, wenn dadurch Schutzrechte Dritter verletzt werden können. Der Kunde stellt uns bei Verschulden von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen uns aufgrund von Schutzrechtsverletzungen durch Verwendungen des Kunden i.S.v. Satz 1 erheben, und ersetzt uns hierdurch verursachte Kosten.

(7.6) Sofern wir Waren nach vom Kunden vorgeschriebenen Konstruktionen liefern, haftet er uns bei Verschulden dafür, dass durch ihre Herstellung und Lieferung gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns bei Verschulden alle aus solchen Rechtsverletzungen resultierenden Schäden zu ersetzen.

8. Ersatzteile

Sofern für uns eine Verpflichtung zur Bereithaltung von Ersatzteilen besteht, ist diese auf die Dauer von 5 Jahren nach Lieferung beschränkt. Für Ersatzteile gelten unsere jeweiligen Listenpreise.

9. Entsorgung

Wir bieten unseren Kunden an, unsere unter das Elektrogesetz fallenden Altgeräte, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, innerhalb Deutschlands kostenfrei zurückzunehmen und die Wiederverwertung/Entsorgung zu übernehmen. Wenn der Kunde die Entsorgung nicht durch uns durchführen lässt, übernimmt er auf eigene Kosten die Pflicht der Entsorgung nach den gesetzlichen Vorschriften und stellt uns von der Rücknahmepflicht des Herstellers und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei

10. Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung

(10.1) Für unsere Konstruktionen, Muster, Abbildungen, Lichtbilder, technischen Unterlagen, Kostenvoran­schläge oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor, auch wenn der Kunde die Kosten für die Konstruktionen usw. übernommen hat. Das gilt auch bei digitaler Übermittlung. Der Kunde darf die Konstruktionen usw. nur in der mit uns vereinbarten Weise nutzen. Die Lieferwaren darf er ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht selbst produzieren oder von Dritten produzieren lassen.

(10.2) Alles aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangte nicht offenkundige Wissen hat der Kunde Dritten gegenüber geheimzuhalten.

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen Bereich E-Commerce

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Kundeninformationen

I. Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Grundlegende Bestimmungen

(1) Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Lutz Pumpen GmbH) über die Internetseite www.lutz-pumpen.de schließen, soweit nicht schriftlich zwischen den Parteien eine Abänderung vereinbart wird. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung wirksam.

(2) Wir bieten unsere Produkte nur zum Kauf an, soweit Sie eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft sind, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (Unternehmer). Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern ist ausgeschlossen.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Gegenstand des Vertrages ist der Verkauf von Waren und/ oder die Erbringung von Reparaturleistungen. Die wesentlichen Merkmale der Ware und/ oder Reparaturleistungen finden sich im jeweiligen Angebot.

(2) Unsere Angebote im Internet sind unverbindlich und kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages.

(3)  Sie können ein verbindliches Vertragsangebot (Bestellung) telefonisch, per E-Mail, per Fax, per Post oder über das Online-Warenkorbsystem abgeben.

 Beim Kauf über das Online-Warenkorbsystem werden die zum Kauf beabsichtigten Waren und/ oder Reparaturleistungen im „Warenkorb" abgelegt. Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb" aufrufen und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Anklicken der Schaltfläche "Kasse" oder "Weiter zur Bestellung" (oder ähnliche Bezeichnung) und der Eingabe der persönlichen Daten sowie der Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten auf der Bestellübersichtsseite angezeigt.

 Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, die Angaben in der Bestellübersicht nochmals zu überprüfen, zu ändern (auch über die Funktion "zurück" des Internetbrowsers) bzw. die Bestellung abzubrechen. Mit dem Absenden der Bestellung über die entsprechende Schaltfläche geben Sie ein verbindliches Angebot bei uns ab. Sie erhalten zunächst eine automatische E-Mail über den Eingang ihrer Bestellung, die noch nicht zum Vertragsschluss führt.

(4) Die Annahme des Angebots (und damit der Vertragsabschluss) erfolgt bei Bestellung per Telefon sofort oder spätestens innerhalb von 5 Tagen durch Bestätigung in Textform (z.B. E-Mail), in welcher Ihnen die Ausführung der Bestellung oder Auslieferung der Ware oder die Erbringung der Reparaturleistung bestätigt wird (Auftragsbestätigung). Sollten Sie innerhalb dieser Frist keine entsprechende Nachricht erhalten haben, sind Sie nicht mehr an Ihre Bestellung gebunden. Gegebenenfalls bereits erbrachte Leistungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet.

(5) Auf Anfrage erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot, welches Ihnen in Textform zugesandt wird und an das wir uns 5 Tage (soweit im jeweiligen Angebot keine andere Frist ausgewiesen ist) gebunden halten. Sie nehmen das Angebot mit Bestätigung in Textform an.

(6) Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen Informationen erfolgt per E-Mail zum Teil automatisiert. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

§ 3 Leistungserbringung bei Reparaturen

(1) Soweit Reparaturleistungen Vertragsgegenstand sind, schulden wir die sich aus der Leistungsbeschreibung ergebenden Reparaturarbeiten. Diese erbringen wir nach bestem Wissen und Gewissen persönlich oder durch Dritte.

(2) Sie sind zur Mitwirkung verpflichtet, insbesondere haben Sie den am Gerät bestehenden Defekt so umfassend als möglich zu beschreiben und das defekte Gerät zur Verfügung zu stellen.

(3) Sie tragen die Kosten für die Übersendung des defekten Gerätes an uns.

(4) Machen Sie von Ihrem Kündigungsrecht nach § 648 S. 1 BGB Gebrauch, können wir als pauschale Vergütung 10% der vereinbarten Vergütung verlangen, wenn die Ausführung noch nicht begonnen hat. Ihnen bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind. 

§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen und Versandkosten

(1) Die in den jeweiligen Angeboten angeführten Preise sowie die Versandkosten stellen Nettopreise dar. Sie beinhalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer.

(2) Die anfallenden Versandkosten sind nicht im Kaufpreis enthalten, sie werden gesondert berechnet, soweit nicht die versandkostenfreie Lieferung zugesagt ist. Nähere Einzelheiten finden sich unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot.

(3) Sie haben die unter einer entsprechend bezeichneten Schaltfläche auf unserer Internetpräsenz oder im jeweiligen Angebot ausgewiesenen Zahlungsmöglichkeiten. Soweit bei den einzelnen Zahlungsarten oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, sind die Zahlungsansprüche aus dem geschlossenen Vertrag sofort zur Zahlung fällig. Der Abzug von Skonti ist nur zulässig, sofern im jeweiligen Angebot oder in der Rechnung ausdrücklich ausgewiesen.

§ 5 Lieferbedingungen

(1) Die voraussichtliche Lieferfrist ist im jeweiligen Angebot angegeben. Liefertermine und Lieferfristen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt wurden. Bei der Zahlart Vorkasse per Überweisung erfolgt die Versendung der Ware und/oder die Erbringung der Reparaturleistung erst nach Eingang des vollständigen Kaufpreises bzw. Zahlbetrages für die Reparaturleistung und der Versandkosten bei uns.

(2) Sollte ein von Ihnen bestelltes Produkt wider Erwarten trotz rechtzeitigem Abschluss eines adäquaten Deckungsgeschäftes aus einem von uns nicht zu vertretenden Grund nicht verfügbar sein, werden Sie unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informiert und im Falle des Rücktritts etwa bereits geleistete Zahlungen unverzüglich erstattet. 

(3) Die Versendung erfolgt auf Ihre Gefahr. Sofern Sie es wünschen, erfolgt der Versand mit einer entsprechenden Transportversicherung, wobei die hierdurch entstehenden Kosten von Ihnen zu übernehmen sind.

(4) Teillieferungen sind zulässig und können von uns selbstständig in Rechnung gestellt werden, sofern Sie hierdurch nicht mit Mehrkosten für den Versand belastet werden.

§ 6 Gewährleistung

(1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die Fristverkürzung gilt nicht:

  • für uns zurechenbare schuldhaft verursachte Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten sonstigen Schäden;
  • soweit wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Sache übernommen haben;
  • bei Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben;
  • bei gesetzlichen Rückgriffsansprüchen, die Sie im Zusammenhang mit Mängelrechten gegen uns haben.

(2) Als Beschaffenheit der Sache gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des Herstellers.


(3) Bei Mängeln leisten wir nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Nachlieferung. Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, können Sie nach Ihrer Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Die Mängelbeseitigung gilt nach erfolglosem zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Im Falle der Nachbesserung müssen wir nicht die erhöhten Kosten tragen, die durch die Verbringung der Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort entstehen, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware entspricht.

§ 7 Zurückbehaltungsrecht, Eigentumsvorbehalt

(1) Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis handelt.

(2) Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.

(3) Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an uns ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor, die Forderung selbst einzuziehen.

(4) Bei Verbindung und Vermischung der Vorbehaltsware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zum Zeitpunkt der Verarbeitung.

(5) Wir verpflichten uns, die Ihnen zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 8 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand

(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort sowie Gerichtsstand ist unser Sitz, soweit Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind. Dasselbe gilt, wenn Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben.


II. Kundeninformationen

1. Identität der Anbieter

Lutz Pumpen GmbH

Erlenstraße 5-7
97877 Wertheim Deutschland
Telefon: +49 (0) 9342 879-0
E-Mail: info(at)lutz-pumpen.de

Lutz-Jesco GmbH

Am Bostelberge 19
30900 Wedemark Deutschland
Telefon: +49 (0)5130 5802-0
E-Mail: info(at)lutz-jesco.com

2. Informationen zum Zustandekommen des Vertrages

Die technischen Schritte zum Vertragsschluss und der Vertragsschluss selbst, sowie die Korrekturmöglichkeiten erfolgen nach Maßgabe des § 2 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen (Teil I).

3. Vertragssprache, Vertragstextspeicherung

(3.1) Vertragssprache ist deutsch.

(3.2) Der vollständige Vertragstext wird von uns nicht gespeichert. Vor Absenden der Bestellung oder der Anfrage können die Vertragsdaten über die Druckfunktion des Browsers ausgedruckt oder elektronisch gesichert werden. 

Diese AGB und Kundeninformationen wurden von den auf IT-Recht spezialisierten Juristen des Händlerbundes erstellt und werden permanent auf Rechtskonformität geprüft. Die Händlerbund Management AG garantiert für die Rechtssicherheit der Texte und haftet im Falle von Abmahnungen. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: https://www.haendlerbund.de/de/leistungen/rechtssicherheit/agb-service.

Geschäftsbedingungen Lutz-Jesco GmbH (AGB)

Allgemeine Liefer- und Verkaufsbedingungen

Stand Juni 2017 

1. Allgemeines

(1.1) (Geltungsbereich) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) sind nur zur Verwendung im Geschäftsverkehr gegenüber Unternehmern bestimmt.

(1.2) (Kollidierende Bedingungen, Schriftform, Nebenabreden) Für den Vertrag gelten diese AGB; andere Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Auf Nebenabreden vor und bei Vertragsschluss kann sich der Kunde nur bei unverzüglicher Bestätigung in Textform berufen.

(1.3) (Montagebedingungen) Für die vereinbarte Montage und / oder Inbetriebnahme von Vertragsprodukten, für die vereinbarte Wartung (Instandhaltung) von Vertragsprodukten und / oder für vereinbarte Serviceeinsätze (z.B. Instandsetzung von Vertragsprodukten) außerhalb unseres Werkes (nachfolgend insgesamt auch „Montagen“ genannt) gelten zusätzlich zu diesen AGB unsere "Montagebedingungen“.

(1.4) (Änderungsvorbehalt, Datenerfassung) Unsere Angebote sind freibleibend; technische Verbesserungen unserer Erzeugnisse bleiben vorbehalten. Wir können die für die Vertragsabwicklung wichtigen Daten auf EDV speichern.

(1.5) (Aufrechnung, Zurückbehaltung) Der Kunde darf nur aufrechnen mit Forderungen, die unstreitig oder rechtskräftig festgestellt sind oder die Einrede des nichterfüllten Vertrags (§320 BGB) begründen.

(1.6) (Erfüllungsort, Gerichtsstand, Rechtswahl) Erfüllungsort ist unser Werk in Wertheim, bei vereinbarten Montagen der Montageort. Für unsere Geschäfte mit Kunden, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland haben, mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, ist Gerichtsstand das für unseren Sitz zuständige Gericht in Wertheim/Mosbach. Wir sind jedoch auch berechtigt, das für den Sitz des Kunden zuständige Gericht anzurufen. Anwendbar ist das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

2. Gefahr, Versandkosten

(2.1) Die Gefahr geht auf den Kunden über, wenn die Lieferware unser Werk verlässt, auch wenn wir Versand, Ausfuhr oder Aufstellung übernehmen.

(2.2) Der Kunde trägt Transport-, Verpackungs- und Versicherungskosten sowie den Zoll.

3. Lieferfristen, Verzug, Verspätungsschäden

(3.1) Lieferfristen verstehen sich ab Werk. Sie beginnen erst nach Klärung der bei Vertragsschluss noch offenen technischen Fragen, nach Eingang vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen wie Zeichnungen und Genehmigungen und/oder nach zu leistenden Anzahlungen sowie Produktionsfreigaben zu laufen.

(3.2) Höhere Gewalt, sowie nicht von uns zu vertretende Streiks oder Aussperrungen, verlängern die Lieferfristen um die hierdurch verursachte Verzögerungszeit. Das gilt ebenso im Fall

a) von durch uns nicht verschuldeten Versorgungsmängeln und/oder

b) der nicht rechtzeitigen und richtigen Belieferung mit Vorprodukten und/oder

c) von Lieferbehinderungen (Lieferverzögerungen oder -verbote), die durch nationale oder internationale (Export-) Vorschriften, infolge von Embargos oder sonstigen Sanktionen insbesondere der EG und der USA, behördliche Genehmigungspflichten oder Anordnungen bedingt sind (z.B. Exportbeschränkungen aufgrund des Außenwirtschaftsrechts) und/oder

d) von vom Kunden geforderter zusätzlicher oder geänderter Leistungen.

Wir werden den Kunden unverzüglich über Lieferhindernisse informieren.

(3.3) Unser Lieferverzug setzt in jedem Fall eine Mahnung des Kunden mit angemessener Nachfrist voraus.

(3.4) Bei Verzugsschäden begrenzen wir unsere Haftung für Schadensersatz neben der Leistung auf 5 % und für Schadensersatz statt der Leistung auf 10 % des Wertes unserer Lieferung/Leistung. Die Begrenzung gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit und/oder bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

(3.5) Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten analog für Montagefristen. Eine Montagefrist beginnt erst, wenn der Kunde seine Vorbereitungs- und Beistellpflichten (gem. "Montagebedingungen“) erfüllt hat.

4. Preise, Zahlungsbedingungen, Sicherheitsleistung

(4.1) Unsere Preise verstehen sich zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und gelten ab Werk. Liegen zwischen Abschluss und Lieferung mehr als 4 Monate, so können wir gem. § 315 BGB im Rahmen billigen Ermessens einen angemessenen Preisaufschlag verlangen, der unserer Kosten­steigerung bis zur Lieferung entspricht.

(4.2) Rechnungen sind - vorbehaltlich schriftlicher Sondervereinbarung - ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Wechsel und Schecks nehmen wir nur erfüllungshalber und auf Kosten des Kunden an.

(4.3) Bei Zahlungsverzug und/oder begründeten Zweifeln an der Kreditwürdigkeit des Kunden können wir jede Einzellieferung von ihrer Vorausbezahlung oder einer Sicherheitsleistung in Höhe ihres Rechnungsbetrages abhängig machen.

5. Eigentumsvorbehalt, Vorausabtretung

(5.1) Die Lieferware bleibt bis zu ihrer vollständigen uneingeschränkten Bezahlung unser Eigentum. Haben wir noch weitere Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung, so bleibt der Eigentumsvorbehalt bis zu deren Bezahlung bestehen.

(5.2) Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Kunden eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsgang weiterveräußern und nur unter der Bedingung, dass das Eigentum auf seinen Abnehmer erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen vollständig erfüllt hat. Der Kunde darf Vorbehaltsware nicht mit anderen Sachen verbinden, an denen Rechte Dritter bestehen.

(5.3) Wird Vorbehaltsware durch Verbindung mit beweglichen Gegenständen Bestandteil einer neuen beweglichen Sache, so werden wir an dieser unmittelbar quotenmäßig Miteigentümer, auch wenn sie als Hauptsache anzusehen ist. Unsere Miteigentumsquote richtet sich nach dem Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache im Zeitpunkt der Verbindung.

(5.4) Der Kunde tritt uns die Ansprüche gegen seine Abnehmer oder gegen Dritte aus der Veräußerung von Vorbehaltsware (Ziff. 5.2) und/oder neugebildeten Sachen (Ziff. 5.3) in Höhe unserer Rechnung für die Vorbehaltsware bereits im Voraus zur Sicherung ab. Solange der Kunde nicht mit der Bezahlung der Vorbehaltsware in Verzug gerät, kann er die abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßen Geschäftsgang einziehen. Den Erlös darf er jedoch nur zur Bezahlung der Vorbehaltsware an uns verwenden. 

(5.5) Auf Verlangen des Kunden geben wir Sicherheiten nach unserer Wahl frei, der Wert der Sicherheiten den Wert der zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

(5.6) Bei schuldhaftem Verstoß des Kunden gegen wesentliche Vertragspflichten, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir nach Mahnung zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Im Herausgabeverlangen der Vorbehaltsware liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, er wird ausdrücklich erklärt.

(5.7) Zur Feststellung unserer Rechte können wir die Betriebs- und Lagerräume des Kunden betreten. Sämtliche die Vorbehaltsware betreffenden Unterlagen/Bücher des Kunden können wir durch eine zur Berufsverschwiegenheit verpflichtete Person einsehen lassen.

6. Sachmängelhaftung

(6.1) Wir haften dafür, dass unsere Lieferware bei Gefahrübergang mangelfrei ist. Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit oder unwesentliche Beeinträchtigungen der Brauchbarkeit sind jedoch unbeachtlich. Die geschuldete Beschaffenheit, Haltbarkeit und Verwendung unserer Lieferware richtet sich ausschließlich nach der schriftlich vereinbarten Spezifikation, Produktbeschreibung und/oder Bedienungsanleitung. Darüber hinaus gehende Angaben insbesondere in Vorgesprächen, Werbung und/oder in Bezug genommenen industriellen Normen werden nur durch ausdrückliche schriftliche Einbeziehung Vertragsbestandteil.

(6.2) Wenn der Kunde die Lieferware für andere Zwecke als die vereinbarten verwenden will, hat er die Eignung dazu und/oder die Zulässigkeit auf eigene Verantwortung selbst sorgfältig zu prüfen. Für eine von uns nicht ausdrücklich und schriftlich bestätigte Verwendbarkeit schließen wir die Haftung aus.

(6.3) Der Kunde hat die Lieferware nach Erhalt unverzüglich - auch auf Produktsicherheit - sorgfältig zu überprüfen und offensichtliche Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach Entdeckung. Transportschäden hat der Kunde sofort beim Überbringer zu anzumelden. Bei Nichtbeachtung der Prüf- und Rügepflicht sind Mängelansprüche des Kunden ausgeschlossen.

(6.4) Unsere Mängelhaftung ist grundsätzlich auf Nacherfüllung beschränkt. Nacherfüllung ist nach unserer Wahl Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Ware. Bei Ablehnung, Unmöglichkeit oder Scheitern der Nacherfüllung hat der Kunde das Recht, zu mindern oder - sofern es sich nicht um eine Bauleistung handelt - nach seiner Wahl vom Vertrag zurückzutreten.

(6.5) Erhöhte Aufwendungen für die Nacherfüllung, die dadurch entstehen, dass die Lieferware nach der Lieferung an einen anderen Ort als den vereinbarten Erfüllungsort verbracht worden ist, trägt der Kunde.

(6.6) Wir haften nicht für Folgen unsachgemäßer Behandlung, Verwendung, Wartung und Bedienung der Lieferware durch den Kunden oder seine Gehilfen sowie normaler Abnutzung. Dies gilt besonders auch hinsichtlich von Folgen thermischer, chemischer, elektrochemischer oder elektrischer Einflüsse, sowie Verstößen gegen unsere Bedienungsanleitungen. Das Gleiche gilt, wenn die Mängel auf nicht von uns bestätigte Eingriffe oder Anordnungen des Kunden zurückzuführen sind.

(6.7) Setzt der Kunde die Lieferware mit umweltschädlichen, giftigen, radioaktiven oder sonst wie gesundheitsschädlichen oder gefährlichen Stoffen ein, muss er uns vor der Rücksendung über diese Stoffe aufklären. Des Weiteren ist der Kunde verpflichtet, die Lieferware zu reinigen. Ggf. erforderliche Kosten für die Dekontamination und Entsorgung der Stoffe können wir dem Kunden in Rechnung stellen. 

(6.8) Unsere Haftung sowie die persönliche Haftung unserer Organe, Mitarbeiter und/oder Beauftragten für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen außer im Fall von Ansprüchen aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, aus dem Produkthaftungsgesetz sowie aus schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten,. Im Übrigen ist unsere Haftung für leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf den von uns bei Vertragsschluss voraussehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(6.9) Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten nach Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 438 Abs. 1 Nr. 2 (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a Abs. 1 Nr. 2 (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt sowie im Fall von Ansprüchen aus der Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder bei arglistigem Verschweigen eines Mangels.

(6.10) Im Fall einer grob fahrlässigen unberechtigten Mängelrüge können wir vom Kunden angemessenen Ersatz unserer hierdurch bedingten Untersuchungs- und/oder Nacherfüllungskostenverlangen.

7. Rechtsmängel, Freistellung

(7.1) Wir haften nur dafür, dass der Kunde unsere Lieferware ohne Verstoß gegen Schutzrechte Dritter auf dem Gebiet der BRD und der EG erwerben und benutzen kann.

(7.2) Rechtsmängelansprüche des Kunden gegen uns sind ausgeschlossen bei Verstößen gegen Schutzrechte Dritter aufgrund von Waren, die wir nach Vorgabe von Konstruktionen, Designs, Mustern und Formen durch den Kunden liefern, Exporten unserer Lieferwaren durch den Kunden in Drittländer sowie mit uns nicht vereinbarter Benutzungsarten der Lieferware.

(7.3) Haben wir für einen Rechtsmangel einzutreten, werden wir nach unserer Wahl entweder für die betroffenen Bauelemente eine Lizenz erwirken oder sie durch schutzrechtsfreie Elemente ersetzen. Sollte dies aus rechtlichen oder technischen Gründen unmöglich oder aus vernünftigen wirtschaftlichen Gründen unzumutbar sein, nehmen wir die betroffenen Bauelemente, Geräte oder Geräteteile gegen Erstattung des Kaufpreises zurück.

(7.4) Die Verjährung von Mängelansprüchen des Kunden wegen Rechtsmängeln richtet sich nach Ziff. 6.9.

(7.5) Der Kunde darf unsere Lieferwaren nicht verändern, nicht mit anderen Gegenständen verbinden oder kombinieren oder nicht sonst wie verwenden, wenn dadurch Schutzrechte Dritter verletzt werden können. Der Kunde stellt uns bei Verschulden von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen uns aufgrund von Schutzrechtsverletzungen durch Verwendungen des Kunden i.S.v. Satz 1 erheben, und ersetzt uns hierdurch verursachte Kosten.

(7.6) Sofern wir Waren nach vom Kunden vorgeschriebenen Konstruktionen liefern, haftet er uns bei Verschulden dafür, dass durch ihre Herstellung und Lieferung gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns bei Verschulden alle aus solchen Rechtsverletzungen resultierenden Schäden zu ersetzen.

8. Ersatzteile

Sofern für uns eine Verpflichtung zur Bereithaltung von Ersatzteilen besteht, ist diese auf die Dauer von 5 Jahren nach Lieferung beschränkt. Für Ersatzteile gelten unsere jeweiligen Listenpreise.

9. Entsorgung

Wir bieten unseren Kunden an, unsere unter das Elektrogesetz fallenden Altgeräte, die nach dem 13. August 2005 in Verkehr gebracht wurden, innerhalb Deutschlands kostenfrei zurückzunehmen und die Wiederverwertung/Entsorgung zu übernehmen. Wenn der Kunde die Entsorgung nicht durch uns durchführen lässt, übernimmt er auf eigene Kosten die Pflicht der Entsorgung nach den gesetzlichen Vorschriften und stellt uns von der Rücknahmepflicht des Herstellers und damit in Zusammenhang stehenden Ansprüchen Dritter frei

10. Gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung

(10.1) Für unsere Konstruktionen, Muster, Abbildungen, Lichtbilder, technischen Unterlagen, Kostenvoran­schläge oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor, auch wenn der Kunde die Kosten für die Konstruktionen usw. übernommen hat. Das gilt auch bei digitaler Übermittlung. Der Kunde darf die Konstruktionen usw. nur in der mit uns vereinbarten Weise nutzen. Die Lieferwaren darf er ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht selbst produzieren oder von Dritten produzieren lassen.

(10.2) Alles aus der Geschäftsverbindung mit uns erlangte nicht offenkundige Wissen hat der Kunde Dritten gegenüber geheimzuhalten.