Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Lutz-Jesco GmbH (AGB)
gültig ab 1.1.2025
1. Geltungsbereich und Anbieter
Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle Rechtsgeschäfte zwischen der
Lutz-Jesco GmbH, Aredstrasse 7/2, 2544 Leobersdorf, Österreich,
Telefonnummer: 02256/62 180, Fax: 02256/62 180-62
UID Nr. ATU 57149703
Firmenbuch Nr. FN 235615v
und ihren Kunden.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Lutz-Jesco GmbH.
2. Vertragsabschluss
2.1 Sämtliche Angebote der Lutz-Jesco GmbH sind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung durch die Lutz-Jesco GmbH oder durch Lieferung zustande. Die zum Angebot gehörigen Unterlagen, insbesondere Abbildungen, Zeichnungen, Pläne, Beschreibungen, Kostenvoranschläge, sowie sonstige Unterlagen bleiben Eigentum der Lutz-Jesco GmbH einschließlich der am Inhalt bestehenden Urheberrechte. Sie dürfen ohne schriftliche Zustimmung der Lutz-Jesco GmbH Dritten nicht zugänglich gemacht werden.
2.2 Zusicherungen, Nebenabreden und Änderung des Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch ein Abgehen vom Gebot der Schriftform bedarf der Schriftlichkeit.
2.3 Die Lutz-Jesco GmbH behält sich Konstruktion, Form bzw. sonstige Änderungen des Vertragsgegenstandes aufgrund technischen Fortschritts und Innovation ohne vorherige Ankündigung und Zustimmung des Kunden vor.
3. Preise
3.1 Alle in den Angeboten der Lutz-Jesco GmbH angeführten Preise verstehen sich als Nettopreise zzgl. gesetzlicher USt und verstehen sich ab Werk. Die Kosten der Verpackung sowie die Transport- und Versandkosten werden zusätzlich zu den angeführten Preisen nach dem tatsächlichen Aufwand in Rechnung gestellt.
3.2. Kostenvoranschläge sind mangels anders lautender Vereinbarung entgeltlich.
4. Zahlungskonditionen
4.1 Alle Rechnungsbeträge sind – vorbehaltlich schriftlicher Sondervereinbarung – ohne Abzug sofort zur Zahlung fällig. Wechsel und Schecks werden nur erfüllungshalber und auf Kosten des Kunden angenommen.
4.2 Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12% zzgl. gesetzlicher Ust p.a. berechnet. Der Kunde ist verpflichtet, neben den Verzugszinsen auch alle Mahn- und Inkassospesen zu ersetzen.
4.3 Bei begründetem Zweifel an der Kreditwürdigkeit eines Kunden können wir jede Einzellieferung von ihrer Vorausbezahlung oder einer Sicherheitsleistung in Höhe des Rechnungsbetrages abhängig machen.
4.4 Gegen Ansprüche der Lutz-Jesco GmbH kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden anerkannt oder gerichtlich rechtskräftig festgestellt ist. Dasselbe gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts seitens des Kunden.
5. Lieferkonditionen
5.1 Es gilt Holschuld als vereinbart, sofern nicht etwas anderes mit dem Kunden vereinbart wird. Lieferfristen verstehen sich ab Werk. Sie beginnen erst nach Klärung der bei Vertragsschluss noch offenen technischen Fragen, nach Eingang der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen wie Zeichnungen und Genehmigungen und/oder nach zu leistenden Anzahlungen sowie Produktionsfreigaben zu laufen. Alle anfallenden Transport- und Versandkosten werden dem Kunden nach dem tatsächlichen Aufwand verrechnet.
5.2 Im Fall der Versendung der Ware erfolgt die Lieferung nach Wahl der Lutz-Jesco GmbH per Paketdienst, Post, Bahn oder Frachtführer. Diese üblichen Versendungsarten gelten ausdrücklich als vom Kunden genehmigt. Im Falle der Versendung per Nachnahme ist die Lutz-Jesco GmbH berechtigt, sachdienliche Versicherungen auf Kosten des Kunden abzuschließen.
Wenn nichts Abweichendes vereinbart ist, ist die Lutz-Jesco GmbH berechtigt, eine Lieferung auch in Teillieferungen vorzunehmen.
5.3 Für Verzugsfolgen haftet die Lutz-Jesco GmbH bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, unvorhersehbare Schäden sowie für jegliche Ansprüche Dritter gegen den Kunden aufgrund des Verzugs ist ausgeschlossen. Der Kunde hat uns über drohende Verzugsfolgen unverzüglich schriftlich zu informieren. Unser Lieferverzug setzt eine Mahnung des Kunden mit angemessener Nachfrist voraus.
5.4 Falls die Absendung einer versandbereiten Ware ohne Verschulden der Lutz-Jesco GmbH nicht möglich ist, oder seitens des Kunden nicht gewünscht wird, hat die Lutz-Jesco GmbH das Recht, die Lagerung der Ware auf Kosten des Kunden vorzunehmen, wodurch die Lieferung als erbracht gilt. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen bleiben davon unberührt.
5.5 Höhere Gewalt wie nicht von uns zu vertretende Streiks, Aussperrungen, Betriebsstörungen, behördliche Anordnung, Epidemien, Aufstände und Unruhen, Krieg, terroristische Handlungen einschließlich Cyberkriminalität, Sabotage, Wegfall von Ein- und Ausfuhrmöglichkeiten wie insbesondere Sanktionen und Embargos, Naturkatastrophen, Feuer, Überschwemmungen, Versorgungsmängel und/oder verzögerte/unterlassene Belieferung durch Vorlieferanten verlängern die Lieferfristen um die hierdurch verursachte Verzögerungszeit zuzüglich einer angemessenen Frist für die Wiederaufnahme des Betriebs und die Leistung durch den Vorlieferanten und die Lutz-Jesco GmbH haftet nicht für Verzug oder Nichterfüllung.
5.6 Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten analog für Montagefristen. Eine Montagefrist beginnt erst, wenn der Kunde seine Vorbereitungs- und Bestellpflichten (siehe „Montagebedingungen/Montagepreise“) erfüllt hat.
6. Gefahr
6.1 Bei Holschuld geht die Gefahr mit dem vereinbarten Lieferzeitpunkt auf den Kunden über, auch wenn die Lutz-Jesco GmbH Ausfuhr oder Aufstellung übernimmt.
Bei vereinbartem Versendungskauf und Versand mit einer verkehrsüblichen Versendungsart gemäß Punkt 5.2. dieser AGB (Paketdienst, Post, Bahn oder Frachtführer) oder mit einer bestimmten, ausdrücklich mit dem Kunden vereinbarten Versendungsart geht die Gefahr mit Übergabe der Ware von der Lutz-Jesco GmbH an den Transporteur auf den Kunden über, auch wenn die Lutz-Jesco GmbH Versand, Ausfuhr oder Aufstellung übernimmt.
Bei vereinbarter Bringschuld geht die Gefahr auf den Kunden mit Übergabe der Ware an den Kunden über, auch wenn die die Lutz-Jesco GmbH die Aufstellung übernimmt.
Diese Regelungen gelten auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen. Die Beweispflicht, dass der Mangel bereits zum Zeitpunkt der Übergabe vorlag, trifft den Kunden.
6.2 Auf Wunsch des Kunden wird die Sendung auf seine Kosten transportversichert. Zudem ist die Lutz-Jesco GmbH im Falle der Versendung per Nachnahme berechtigt, sachdienliche Versicherungen auf Kosten des Kunden abzuschließen.
6.3 Im Übrigen gelten die INCOTERMS in der am Tag des Vertragsabschlusses gültigen Fassung.
7. Gewährleistung
7.1 Die Lutz-Jesco GmbH leistet nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen dafür Gewähr, dass der Vertragsgegenstand bei Gefahrenübergang gemäß Punkt 6.1. dem vereinbarten Vertragsinhalt entspricht und zum gewöhnlichen Gebrauch tauglich ist. Die Lutz-Jesco GmbH gewährt keine Garantie für ihre Waren.
Dabei wird ausdrücklich festgehalten, dass nur jene Angaben über Eigenschaften, Gewicht, Maße, Fassungsvermögen, Farbe, Preise und sonstige Spezifikationen Vertragsinhalt werden, die in von Lutz-Jesco GmbH verwendeten Katalogen, Rundschreiben, Prospekten, Anzeigen und Abbildungen und Preislisten im Geschäftsverkehr verwendet werden. Öffentliche Äußerungen Dritter über die Produkte der Lutz-Jesco GmbH sind für die Beurteilung des Vertragsinhaltes nicht maßgeblich.
7.2 Die Gewährleistungspflicht der Lutz-Jesco GmbH besteht nur für solche Mängel, die auf einem Fehler der Konstruktion, des Materials oder der Ausführung der Lutz-Jesco GmbH beruhen und bei Gefahrenübergang bereits vorhanden waren und wenn solche Mängel (einschließlich versteckter Mängel) während eines Zeitraumes von einem Jahr ab dem Zeitpunkt des Gefahrenübergangs hervorgekommen sind (Gewährleistungsfrist). Die Beweislast trifft den Kunden. Die Rechte des Kunden aus der Gewährleistung sowie allfällige Ansprüche aus einer Preisminderung oder Vertragsauflösung verjähren drei Monate nach Ablauf der angeführten Gewährleistungsfrist.
7.3 Eine Gewährleistung ist ausgeschlossen, wenn die technischen Anlagen des Kunden, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und Ähnliches nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den Vertragsgegenständen von Lutz- Jesco GmbH nicht kompatibel sind. Diesbezüglich besteht auch keine Prüfpflicht seitens Lutz-Jesco GmbH.
Keine Gewährleistungsansprüche bestehen weiters für gebrauchte Produkte und bei Mängeln, die durch normale Abnutzung, durch unsachgemäße Behandlung oder Überbeanspruchungen entstanden sind, wenn gesetzliche oder von Lutz- Jesco GmbH erlassene Bedienungs- oder Installationsvorschriften nicht befolgt wurden oder die Installation nicht durch einen befugten Fachmann vorgenommen wurde, wenn der Kaufgegenstand aufgrund der Vorgaben oder des Materials des Kunden erstellt wurde und der Mangel auf diese Vorgaben oder dieses Material zurückzuführen ist, wenn Änderungen an den Produkten selbst vorgenommen wurden oder durch Dritte, Teile ausgewechselt oder bei Gebrauchsmaterialien verwendet werden, welche nicht den Originalspezifikationen entsprechen oder die Ware übermäßig beanspruchen, bei kundenseitiger Montage, Installation bzw. Inbetriebsetzung ohne Vornahme durch einen befugten Fachmann , bei unsachgemäßer Lagerung oder funktionsstörenden Betriebsbedingungen sowie bei nicht durchgeführter notwendiger Wartung oder bei schlechter Instandhaltung.
7.4 Ansprüche aus der Gewährleistung, auf Schadenersatz wegen des Mangels selbst oder Irrtum über die Mangelfreiheit der Sache kann der Kunde nur geltend machen, wenn er den Mangel unverzüglich schriftlich anzeigt. Mündliche, telefonische oder nicht unverzügliche Mängelrügen und Beanstandungen werden nicht berücksichtigt. Die Beschreibung des Mangels sollte dabei möglichst genau erfolgen. Transportschäden hat der Kunde sofort beim Überbringer anzuzeigen.
7.5 Wenn der Mangel im gegenständlichen Fall von Lutz-Jesco GmbH zu beheben ist, hat diese die Wahl entweder
- den mangelhaften Vertragsgegenstand an Ort und Stelle nachzubessern oder
- sich den mangelhaften Vertragsgegenstand oder Teile hiervon zwecks Nachbesserung zusenden zu lassen, um die Nachbesserung am Sitz der Lutz-Jesco GmbH vorzunehmen,
- oder den mangelhaften Vertragsgegenstand bzw. Teile hiervon zu ersetzen.
Weitergehende Gewährleistungsansprüche bestehen nur, wenn eine Behebung nicht oder nur mit unverhältnismäßigen hohen Kosten für die Lutz-Jesco GmbH möglich ist oder die Lutz-Jesco GmbH die Nachbesserung/den Austausch nicht innerhalb angemessener Nachfrist vornimmt. Aufwendungen im Zusammenhang mit der Nachbesserung/des Austauschs, die über das notwendige Material und die Arbeitszeit für die Nachbesserung/den Austausch hinausgehen (insbesondere auch allfällige Ein- und Ausbaukosten), trägt der Kunde.
8. Haftung
8.1 Für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Erbringung vertraglich obliegender Leistungen stehen, haftet die Lutz-Jesco GmbH für Sachschäden lediglich insoweit, als diese Schäden der Lutz-Jesco GmbH unverzüglich gemeldet werden und grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens Lutz- Jesco GmbH vorliegt, wobei die Beweisführung hinsichtlich der groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes demjenigen obliegt, der sich darauf beruft.
Für nicht an der Lieferware selbst entstehende Sachschäden haften wir nur, wenn uns der Kunde bei Vertragsschluss schriftlich auf ihre mögliche Gefahr hinweist und wir im Hinblick darauf schriftlich eine besondere Einstandspflicht übernehmen.
8.2 Ersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch in fünf Jahren ab Lieferung durch die Lutz-Jesco GmbH.
8.3 Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Vermögensschäden, Schäden durch Betriebsunterbrechung, sowie für jegliche Ansprüche Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen.
Unsere Verpflichtung zur Erhaltung/Lieferung von Ersatzteilen ist auf die Dauer von 5 Jahren nach Lieferung beschränkt. Für Ersatzteile gelten unsere jeweiligen Listenpreise.
9. Eigentumsvorbehalt
9.1 Bis zur vollständigen Berichtigung des Kaufpreises für Haupt- und Nebensache verbleiben die gekauften Gegenstände Eigentum der Lutz-Jesco GmbH. Der Kunde erkennt ausdrücklich an, dass Zahlungen jeweils als Teilzahlung für die Gesamtrechnung, nicht jedoch für einzelne Positionen der Rechnungen der Lutz-Jesco GmbH anzusehen sind.
Es wird ausdrücklich vereinbart, dass auch ein erweiterter Eigentumsvorbehalt besteht.
9.2 Bei Verarbeitung, Verbindung und Vermischung von unter Eigentumsvorbehalt stehender Gegenstände mit anderen Gegenständen steht der Lutz-Jesco GmbH das Miteigentum an der neuen Sache zu, im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware, einschließlich der Aufwendungen für die Verarbeitung zum Zeitpunkt der Verarbeitung.
9.3 Der Kunde hat für die sichere und sachgemäße Aufbewahrung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zu sorgen und sie auf seine Kosten gegen Diebstahl, Feuer und sonstige Sachschäden zu versichern. Er darf über sie nur im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsganges verfügen.
9.4 Der Kunde erklärt sich schon vorab ausdrücklich damit einverstanden, dass der Lutz- Jesco GmbH sämtliche gegen den Kunden zustehende Forderungen an Dritte, zu welchem Zweck auch immer, abgetreten werden können.
9.5 Allfällige Zessionsverbote erlangen nur dann Rechtswirksamkeit, wenn diese im konkreten Einzelfall zwischen den Vertragsparteien explizit vereinbart werden.
9.6 Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung oder im Falle der Zwangsvollstreckung gegen den Kunden, ist die Lutz-Jesco GmbH befugt, die Vorbehaltsware zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen.
10. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
10.1 Es wird ausdrücklich die Anwendung österreichischen Rechts unter Ausschluss des UN-Kaufrechts vereinbart.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist das für den Sitz von Lutz-Jesco GmbH sachlich zuständige Gericht. Ungeachtet dieser Vereinbarung kann Lutz-Jesco GmbH auch am allgemeinen Gerichsstand des Kunden klagen.
10.3 Für Lieferung und Zahlung gilt als Erfüllungsort der Sitz der Lutz-Jesco GmbH, auch dann, wenn die Übergabe vereinbarungsgemäß an einem anderen Ort erfolgt.
11. Montagebedingungen
Für die vereinbarte Montage von Vertragsprodukten gelten zusätzlich zu diesen AGB unsere „Montagebedingungen/Montagepreise“.
12. Teilnichtigkeit
Sollten Bestimmungen dieses Vertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige Bestimmung durch
eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung soweit als möglich und rechtlich zulässig entspricht.
13. Eigentumsrecht, Urheberrecht, Geheimhaltung
13.1 Für unsere Konstruktionen, Muster, Abbildungen, technischen Unterlagen, Kostenvoranschläge oder Angebote behalten wir uns das Eigentum und alle gewerblichen Schutz- und Urheberrechte vor, auch wenn der Kunde die Kosten für die Konstruktionen usw. übernommen hat. Der Kunde darf die Konstruktionen etc. nur in der mit uns vereinbarten Weise nutzen. Die Lieferwaren darf er ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht selbst produzieren oder von Dritten produzieren lassen.
13.2 Sofern wir Waren gemäß vom Kunden vorgeschriebener Konstruktionen und Vorgaben liefern, haftet er uns dafür, dass durch ihre Herstellung und Lieferung gewerbliche Schutzrechte und sonstige Rechte Dritter nicht verletzt werden. Er hat uns alle aus solchen Rechtsverletzungen resultierenden Schäden zu ersetzten.
13.3 Alle aus der Geschäftsbeziehung mit der Lutz-Jesco GmbH erlangten Informationen, welche nicht offenkundig sind, hat der Kunde Dritten gegenüber geheim zu halten. Für etwaige daraus entstehende nachteilige Folgen hat der Kunde einzustehen.